Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer F

Zuschlag für Leistungen von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 15,15 €

Ziffer F ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 260,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

15,15 €
Lädt…