Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer D

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 12,82 €

Ziffer D ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 220,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

12,82 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):