Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer A
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 4,08 € |
Ziffer A ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.
Punktzahl 70,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996
Betrag berechnen
4,08 €
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