Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 7

Vollständige körperliche Untersuchung mehrerer Organsysteme

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 9,33 €
Regelsatz 2,30 21,45 €
Höchstsatz 3,50 32,64 €

Punktzahl 160,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

21,45 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistung nach Nummer 7 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 6 und/oder 8 nicht berechnungsfähig