Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 28

Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem Mann

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 16,32 €
Regelsatz 2,30 37,54 €
Höchstsatz 3,50 57,12 €

Punktzahl 280,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

37,54 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig