Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 449

Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 52,46 €
Regelsatz 2,30 120,65 €
Höchstsatz 3,50 183,60 €

Punktzahl 900,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

120,65 €
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Abrechnungsregeln