Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 448

Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 34,97 €
Regelsatz 2,30 80,44 €
Höchstsatz 3,50 122,40 €

Punktzahl 600,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

80,44 €
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Abrechnungsregeln