U-Untersuchungen privat versichert: Was U1 bis J2 kosten und wer sie erstattet
Beim ersten Kinderarztbesuch mit dem gelben Untersuchungsheft fällt Eltern mit PKV etwas auf: Während Kassenkinder einfach die Karte vorlegen, bekommst du eine Rechnung. Das ist normal und in den allermeisten Fällen auch kein Problem. Bei drei Untersuchungen lohnt sich allerdings ein genauer Blick, bevor der Termin stattfindet.
Welche U-Untersuchungen es gibt
Das Früherkennungsprogramm für Kinder ist in der Kinderrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Es umfasst die Untersuchungen U1 (direkt nach der Geburt) bis U9 (mit etwa 5 Jahren) sowie die Jugenduntersuchung J1 zwischen 12 und 14 Jahren.
Diese 10 Termine sind medizinischer Standard. Der Kinderarzt prüft Entwicklung, Motorik, Sprache, Seh- und Hörvermögen, je nach Alter mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die U1 und U2 passieren meist noch in der Geburtsklinik, ab der U3 geht es in die Kinderarztpraxis.
Daneben haben sich drei zusätzliche Untersuchungen etabliert: die U10 (7 bis 8 Jahre), die U11 (9 bis 10 Jahre) und die J2 (16 bis 17 Jahre). Sie schließen die großen Lücken zwischen U9, J1 und der Volljährigkeit. In der Kinderrichtlinie stehen sie nicht, und genau das macht den Unterschied bei der Erstattung.
Was eine U-Untersuchung kostet
Der Kinderarzt rechnet die Vorsorge beim Privatpatienten nach der GOÄ ab, konkret nach Nr. 26 („Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind“). Der einfache Satz liegt bei 26,23 €; abgerechnet wird üblicherweise der 2,3-fache Satz, also 60,33 €.
Dabei bleibt es selten. Auf einer typischen Kinderarztrechnung nach einer U-Untersuchung stehen oft mehrere Positionen:
| Position | Beispiel |
|---|---|
| GOÄ Nr. 26 (Früherkennungsuntersuchung) | 60,33 € |
| Hörtest oder Sehtest | je nach Leistung 10 – 25 € |
| Impfberatung und Impfung | separat nach GOÄ |
| Laborleistungen (z. B. Urinstreifen) | wenige Euro |
Eine Rechnung über 90 bis 130 € nach einem einzigen Vorsorgetermin ist also keine Abzocke, sondern die normale Summe mehrerer einzeln abgerechneter Leistungen. Genau hinschauen lohnt trotzdem: Jede Position sollte zu dem passen, was im Termin tatsächlich passiert ist.
Manche Untersuchungen bringen von Haus aus teurere Zusatzpositionen mit. Bei der U2 gehört das erweiterte Neugeborenen-Screening dazu, eine Blutuntersuchung auf seltene Stoffwechsel- und Hormonstörungen, und die Laborrechnung dafür kommt oft separat und Wochen später von einem Labor, dessen Namen du nie gehört hast. Das ist normal. Bei der U3 kommt die Hüftsonografie zur Früherkennung von Fehlstellungen hinzu, die der Arzt als eigene Ultraschallposition abrechnet. Beides sind etablierte Bestandteile der Vorsorge und werden wie die Untersuchung selbst erstattet. Wirf die Laborrechnung also nicht verwundert weg, sondern reiche sie zusammen mit dem Rest ein.
U1 bis U9 und J1: Hier zahlen PKV und Beihilfe
Für die Untersuchungen aus der Kinderrichtlinie gilt: PKV-Volltarife erstatten sie als Vorsorgeleistung, und auch die Beihilfe erkennt sie an. Du musst nichts vorab beantragen: Rechnung zahlen, einreichen, Geld zurück.
Zwei Feinheiten aus der Praxis:
Vorsorge zählt oft nicht gegen den Selbstbehalt. Viele Tarife nehmen Früherkennungsuntersuchungen vom Selbstbehalt aus oder lassen sie bei der Beitragsrückerstattung außen vor. Das steht in den Tarifbedingungen unter Stichworten wie „Vorsorgeleistungen“. Nachlesen lohnt sich, denn dann kosten dich die U-Termine im Ergebnis gar nichts und gefährden auch keine Rückerstattung.
Beihilfe-Familien reichen doppelt ein. Das Kind eines Beamten hat 80 % Bemessungssatz bei der Beihilfe, der Resttarif der PKV deckt 20 %. Jede Kinderarztrechnung geht also an beide Kostenträger. Bei 10 Vorsorgen plus Krankheitsterminen kommt über die Jahre einiges zusammen.
U10, U11 und J2: Die grauen Vorsorgen
Jetzt zum Sonderfall. U10, U11 und J2 sind medizinisch sinnvoll: Kinderärzte empfehlen sie, um Entwicklungs- und Schulprobleme, Übergewicht oder Haltungsschäden in den langen Lücken zwischen den Pflichtterminen zu erkennen. Eine gesetzliche Grundlage in der Kinderrichtlinie haben sie aber nicht. Deshalb nennt man sie auch „graue Vorsorgen“.
Für die Erstattung bedeutet das:
- PKV: Manche Tarife erstatten Vorsorgeuntersuchungen nur „nach gesetzlich eingeführten Programmen“, dann fallen U10, U11 und J2 durch. Andere Tarife formulieren offener und übernehmen sie. Es hängt am Wortlaut deiner Bedingungen.
- Beihilfe: Auch hier ist die Lage uneinheitlich. Einige Beihilfestellen erstatten die zusätzlichen Vorsorgen, andere lehnen mit Verweis auf die Kinderrichtlinie ab.
Die Kosten liegen in derselben Größenordnung wie bei den anderen U-Untersuchungen, je nach Umfang etwa 60 bis 120 €. Kein Vermögen, aber ärgerlich, wenn du fest mit der Erstattung gerechnet hast.
Der praktikable Weg: Vor dem Termin eine kurze Anfrage an PKV und gegebenenfalls Beihilfestelle schicken. „Wird die U10 nach GOÄ Nr. 26 erstattet?“ reicht als Frage. Die Antwort hast du meist innerhalb weniger Tage schriftlich, und damit Planungssicherheit.
Termine und Fristen im Blick behalten
Anders als bei der GKV erinnert dich bei der PKV niemand automatisch an anstehende Vorsorgen. Kein zentrales Einladungswesen, kein Bonusheft-Druck. Die Verantwortung liegt bei dir.
Dabei haben die U-Untersuchungen enge Zeitfenster: Die U7 etwa soll zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat stattfinden. Wer das Fenster verpasst, bekommt den Termin trotzdem, aber die Untersuchung verliert an Aussagekraft, wenn sie nicht zum Entwicklungsstand passt.
Bewährt hat sich, alle kommenden U-Termine direkt nach der Geburt in den Familienkalender einzutragen, mit Erinnerung 6 Wochen vorher, denn Kinderarzttermine für Vorsorgen sind oft Monate im Voraus ausgebucht. Das Untersuchungsheft wandert am besten zusammen mit dem Impfpass in die Tasche, die ohnehin zu jedem Arzttermin mitgeht.
Übrigens: Direkt nach der Geburt ist auch der richtige Zeitpunkt, die Versicherung des Babys zu regeln: Die U1 und U2 fallen in die Zeit, in der das Kind über die Kindernachversicherung rückwirkend geschützt ist.
Fazit: Standard-Vorsorgen einfach einreichen, graue Vorsorgen vorher klären
Bei U1 bis U9 und der J1 gibt es für privatversicherte Familien wenig zu beachten: Rechnung über rund 60 € plus Extras, einreichen, erstattet bekommen. Wer Beihilfe bezieht, schickt den Beleg an beide Kostenträger.
Nur bei U10, U11 und J2 lohnt der Anruf vorab. Die 5 Minuten sparen dir im Zweifel eine Diskussion über eine abgelehnte Erstattung, und du gehst entspannt in den Termin, weil die Kostenfrage geklärt ist. Die Beiträge und Leistungen deines Kindertarifs geben zusätzlich Aufschluss, wie großzügig dein Tarif bei Vorsorge generell ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Welche Leistungen erstattet werden, regeln deine Tarifbedingungen und die für dich geltende Beihilfeverordnung.