Selbstbehalt in der PKV: Welche Höhe sich für Selbstständige wirklich rechnet
Das Angebot des Versicherers klingt im ersten Moment verlockend: 1.500 € Selbstbehalt statt bisher 500 €, dafür sinkt der Monatsbeitrag um satte 124 €. Macht 1.488 € Ersparnis im Jahr gegen 1.000 € mehr Risiko, auf den ersten Blick ein klarer Deal für jeden, der selten zum Arzt geht. Als Selbstständiger bist du für solche Rechnungen besonders empfänglich, schließlich zahlst du jeden Beitrags-Euro selbst. Aber die Brutto-Rechnung hat zwei Löcher, und beide heißen Steuer.
Warum die Rechnung für dich anders aussieht als für Angestellte
Zuerst die gute Nachricht: Bei dir kommt die Beitragsersparnis vollständig an. Angestellte teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber: Senkt ein höherer Selbstbehalt den Beitrag um 100 €, spart der Angestellte nur 50 €, trägt den Selbstbehalt im Krankheitsfall aber komplett allein. Diese Schieflage, die im Grundlagen-Artikel zum Selbstbehalt erklärt ist, existiert bei dir nicht: kein Arbeitgeber, keine Teilung, volle Ersparnis.
Genau deshalb sind Selbstbehalt-Tarife bei Selbstständigen so verbreitet, und die üblichen Stufen von 500, 1.000 oder 1.500 € jährlich, in Einzelfällen bis zur zulässigen Obergrenze von 5.000 €, gehören in jede Tarifberatung. Nur: Die Beratung endet oft bei der Brutto-Ersparnis. Die Netto-Rechnung geht weiter.
Achte nebenbei auf die Bauform deines Selbstbehalts. Ein absoluter Selbstbehalt gilt als fester Jahresbetrag über alle Leistungen, ein prozentualer beteiligt dich anteilig an jeder Rechnung bis zu einer Obergrenze, und modulare Modelle deckeln nur einzelne Bereiche wie ambulante Behandlungen, während Klinik und Zahn voll versichert bleiben. Für die Rechnung unten spielt die Bauform eine Rolle: Ein rein ambulanter Selbstbehalt ist kalkulierbarer, weil die teuren stationären Risiken außen vor bleiben, und damit auch das Szenario, dass ein einziger Klinikaufenthalt den vollen Jahresbetrag auslöst.
Loch Nummer 1: Weniger Beitrag heißt weniger Steuerabzug
Dein PKV-Basisbeitrag ist unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Senkst du den Beitrag um 1.488 € im Jahr, sinkt auch dein Sonderausgabenabzug um diesen Betrag; bei 42 % Grenzsteuersatz zahlst du also rund 625 € mehr Steuern. Von der schönen Brutto-Ersparnis bleiben netto noch 863 €.
Loch Nummer 2: Der Selbstbehalt selbst ist steuerlich wertlos
Jetzt die Gegenseite. Was du im Rahmen des Selbstbehalts an Arztrechnungen selbst trägst, ist kein Versicherungsbeitrag, also keine Sonderausgabe. Und als außergewöhnliche Belastung scheitern Krankheitskosten fast immer an der zumutbaren Belastung von 1 bis 7 % des Einkommens. Das haben die Finanzgerichte mehrfach bestätigt: Selbst getragene Kosten zur Beitragsersparnis bleiben steuerlich unbeachtlich.
Die Asymmetrie ist tückisch: Der Beitrag, den du sparst, war zu 100 % absetzbar; die Kosten, die du dafür übernimmst, sind es zu 0 %. Ein Euro Beitragsersparnis und ein Euro Selbstbehalt-Ausgabe sind eben nicht gleich viel wert.
Die Netto-Rechnung an einem Beispiel
Rechnen wir das Eingangsangebot durch: Beraterin, Grenzsteuersatz 42 %, Wechsel von 500 € auf 1.500 € Selbstbehalt, Beitragsersparnis 1.488 € brutto:
| Posten | gesundes Jahr | Krankheitsjahr |
|---|---|---|
| Beitragsersparnis brutto | + 1.488 € | + 1.488 € |
| Steuernachteil (42 % auf den Minderbeitrag) | − 625 € | − 625 € |
| Zusätzlich selbst getragene Kosten (max. 1.000 €) | 0 € | − 1.000 € |
| Netto-Ergebnis | + 863 € | − 137 € |
Im gesunden Jahr gewinnst du nach allen Effekten 863 €, im Jahr mit voll ausgeschöpftem Selbstbehalt verlierst du unter dem Strich 137 €. Der Wechsel lohnt sich also genau dann, wenn die gesunden Jahre klar überwiegen. Bei dieser Konstellation reicht schon ein ausgeschöpftes Jahr von acht, um den Vorteil spürbar zu schmälern. Und je höher dein Grenzsteuersatz, desto kleiner wird der Gewinn im guten Jahr, während das Risiko im schlechten gleich bleibt.
Dazu kommt eine Wechselwirkung, die viele übersehen: Wer einen hohen Selbstbehalt fährt und auf die Beitragsrückerstattung schielt, kumuliert beide Risiken. Im Krankheitsjahr zahlst du dann den vollen Selbstbehalt und verlierst zusätzlich die Rückerstattung, der teuerste Doppeleffekt im System.
Die Liquiditätsfrage: Kannst du das schlechte Jahr tragen?
Für Selbstständige kommt eine Dimension dazu, die in keiner Steuertabelle steht. Der Selbstbehalt wird genau dann fällig, wenn es schlecht läuft, und Krankheitsjahre sind bei Selbstständigen oft auch umsatzschwache Jahre, weil dieselbe Person krank ist, die den Umsatz macht. Ein Selbstbehalt von 1.500 € plus Einnahmeausfall plus weiterlaufender Beitrag ist eine unangenehme Kombination.
Die ehrliche Frage lautet also nicht nur „Wie oft bin ich krank?“, sondern: Hält meine Liquiditätsreserve ein Jahr aus, in dem Selbstbehalt, Krankentagegeld-Karenzzeit und Umsatzdelle zusammenfallen? Wer hier zögert, wählt besser den moderaten Selbstbehalt; die paar hundert Euro Netto-Vorteil des großen Sprungs sind das schlechte Bauchgefühl nicht wert.
Eine Faustregel, die trägt
Aus alledem lässt sich eine brauchbare Entscheidungsregel destillieren:
- Rechne die Netto-Ersparnis: Brutto-Beitragsersparnis × (1 − Grenzsteuersatz).
- Vergleiche mit dem zusätzlichen Risiko: der Differenz zwischen neuem und altem Selbstbehalt.
- Lohnend ist der Schritt, wenn die Netto-Ersparnis mindestens die Hälfte des Zusatzrisikos beträgt und du den Selbstbehalt in höchstens einem von vier Jahren ausschöpfst.
- Streiche die Option, wenn chronische Erkrankungen, Kinderwunsch oder absehbare Behandlungen die gesunden Jahre unwahrscheinlich machen, oder wenn das Krankheitsjahr deine Liquidität ernsthaft strapazieren würde.
Im Eingangsbeispiel: 863 € Netto-Ersparnis gegen 1.000 € Zusatzrisiko, die Regel sagt knapp ja, sofern die Gesundheitshistorie mitspielt. Bei 30 % Grenzsteuersatz (1.042 € netto) fiele das Ja deutlicher aus, bei 45 % (818 €) knapper. Und wenn das Angebot deines Versicherers die Regel deutlich verfehlt (etwa 600 € Netto-Ersparnis gegen 2.000 € Zusatzrisiko), lehnst du besser ab, egal wie gesund du dich fühlst: Solche Konditionen rechnen sich nur für die Gegenseite.
Fazit: Voller Hebel, aber mit Steuerbremse
Selbstständige sind die einzige Gruppe, bei der der Selbstbehalt-Hebel voll durchschlägt, und trotzdem ist er kleiner, als die Tarifangebote suggerieren, weil die Steuer auf beiden Seiten der Rechnung gegen dich arbeitet. Rechne jede Selbstbehalt-Entscheidung netto, kalkuliere das Krankheitsjahr als realistisches Szenario und behalte im Hinterkopf, dass der Weg zurück durch die Gesundheitsprüfung führt. Dann ist der Selbstbehalt das, was er sein sollte: ein nüchternes Optimierungsinstrument, kein Lockangebot, auf das man zweimal hereinfällt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Versicherungsberatung. Die steuerlichen Effekte hängen von deiner individuellen Situation ab. Sprich vor einer Tarifänderung mit deiner Steuerberatung.