PKV-Beiträge absetzen: So nutzen Selbstständige die Sonderausgaben richtig
Als Selbstständiger zahlst du deinen PKV-Beitrag komplett allein, 600 bis 1.100 € Monat für Monat. Die gute Nachricht versteckt sich im Einkommensteuergesetz: Ein großer Teil davon mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Du musst nur wissen, welcher Teil das ist und wo er in der Steuererklärung landet.
Die Grundregel: Basisabsicherung zählt unbegrenzt
Seit dem Bürgerentlastungsgesetz gilt § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Beiträge zur Krankenversicherung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen (die sogenannte Basisabsicherung) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Ohne Deckel. Dasselbe gilt für die private Pflegepflichtversicherung.
Was über das GKV-Niveau hinausgeht, zählt nicht zur Basis: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Heilpraktiker, hohe Zahnersatzquoten, Krankentagegeld. Diese Komfortanteile rechnet dein Versicherer heraus.
Das Schöne daran: Du musst nichts selbst aufdröseln. Dein Versicherer meldet die Aufteilung elektronisch ans Finanzamt und schickt dir jedes Jahr eine Bescheinigung nach § 10 EStG. Darauf steht, wie viel von deinem Beitrag Basisabsicherung ist; bei vielen Volltarifen sind das 85 bis 95 % des Gesamtbeitrags.
Ein Blick auf diese Bescheinigung lohnt sich jedes Jahr aufs Neue. Wechselst du den Tarif oder kommt ein Baustein hinzu, verschiebt sich die Aufteilung. Und falls die Bescheinigung im Februar noch nicht da ist: Sie lässt sich beim Versicherer formlos anfordern, viele stellen sie auch im Kundenportal zum Download bereit.
Beispiel: Dein Tarif kostet 8.760 € im Jahr (730 € monatlich). Die Bescheinigung weist 7.950 € Basisanteil aus. Diese 7.950 € mindern dein zu versteuerndes Einkommen vollständig. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bringt das eine Entlastung von 3.339 €. Fast 4 Monatsbeiträge zahlt also das Finanzamt mit.
Der 2.800-€-Topf: Warum BU und Haftpflicht oft leer ausgehen
Für die übrigen Vorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag, und hier sind Selbstständige sogar im Vorteil, jedenfalls auf dem Papier. Wer seine Krankenversicherung komplett selbst zahlt, darf bis zu 2.800 € geltend machen; Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss nur 1.900 €.
In diesen Topf fallen unter anderem:
- die Komfortanteile der PKV (Chefarzt, Einbett, Krankentagegeld)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung
Der Haken steht direkt im Gesetz: Wenn deine Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag bereits übersteigen (und das tun sie bei fast jedem Selbstständigen mit PKV), ist der Topf damit komplett gefüllt. Die BU für 90 € im Monat, die Haftpflicht, der Komfortanteil: alles steuerlich wirkungslos. Abziehbar ist dann nur der ungekürzte Basisanteil.
Das fühlt sich ungerecht an, ist aber seit Jahren geltende Rechtslage. Es bedeutet auch: Wer seine Tarifentscheidung mit „die BU kann ich ja absetzen“ begründet, rechnet mit Geld, das nie ankommt.
Der Klassiker-Fehler: PKV-Beiträge in der EÜR
Die Logik klingt erstmal bestechend: Ohne Krankenversicherung keine Arbeitsfähigkeit, ohne Arbeitsfähigkeit kein Umsatz, also Betriebsausgabe? Nein. Krankenversicherungsbeiträge gehören zur privaten Lebensführung. Sie haben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nichts verloren und mindern nicht den Gewinn.
Der richtige Ort ist die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung. Dort trägst du ein, was die Bescheinigung deines Versicherers ausweist, beziehungsweise kontrollierst die elektronisch übermittelten Werte, die das Finanzamt ohnehin schon hat.
Wer die Beiträge in der EÜR verbucht, riskiert mehr als eine Korrektur: Im schlechtesten Fall werden sie dort gestrichen und in der Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, dann ist der Abzug ganz weg. Bei 8.000 € Jahresbeitrag und 42 % Steuersatz reden wir über 3.360 € verschenkte Erstattung.
Beitragsrückerstattung: Die Kehrseite der Medaille
Viele PKV-Tarife belohnen leistungsfreie Jahre mit einer Beitragsrückerstattung. Steuerlich hat das eine Konsequenz, die gern übersehen wird: Die Erstattung mindert deine abziehbaren Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses.
Bekommst du im Mai 2026 eine Rückerstattung von 1.400 € für das Vorjahr, kannst du 2026 entsprechend weniger Beiträge absetzen. Bei 42 % Grenzsteuersatz kostet dich die Rückerstattung also 588 € an entgangener Steuerersparnis; netto bleiben dir von den 1.400 € nur 812 €. Die Brutto-Zahl, mit der die Versicherung wirbt, sagt also wenig darüber aus, was am Ende wirklich bei dir ankommt.
Diese Rechnung gehört in jede Entscheidung, ob du Belege zurückhältst, um die Rückerstattung zu sichern. Wie selbst getragene Krankheitskosten steuerlich behandelt werden (Stichwort zumutbare Belastung), liest du im Artikel zu Krankheitskosten in der Steuererklärung. Kurzfassung: praktisch gar nicht. Das verschiebt die Schwelle, ab der sich Einreichen lohnt, deutlich nach unten.
Sonderfälle, die Selbstständige kennen sollten
Beiträge für Familienmitglieder: Zahlst du die PKV-Beiträge für deinen Ehepartner oder deine Kinder, sind auch deren Basisanteile bei dir abziehbar, bei Kindern, solange du Anspruch auf Kindergeld hast. Bei getrennter Veranlagung oder Patchwork-Konstellationen lohnt der Blick, bei wem der Abzug mehr bringt.
Gewinnschwankungen: Der Sonderausgabenabzug wirkt mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. In einem starken Jahr mit 45 % Spitzensteuersatz ist jeder Beitrags-Euro 45 Cent wert, im schwachen Jahr mit 25 % nur 25 Cent. Auch das spricht dafür, Zahlungen in gute Jahre zu verlagern; das Stichwort Vorauszahlung fiel bereits.
Krankentagegeld: Es zählt komplett zum Komfortanteil und ist damit faktisch nicht absetzbar. Dafür ist die Leistung im Ernstfall steuerfrei: Anders als das gesetzliche Krankengeld unterliegt privates Krankentagegeld nicht einmal dem Progressionsvorbehalt.
Selbstbehalt: Was du im Rahmen deines Selbstbehalts selbst zahlst, ist kein Versicherungsbeitrag und deshalb keine Sonderausgabe. Als außergewöhnliche Belastung scheitern diese Kosten in der Praxis fast immer an der zumutbaren Belastung. Steuerlich betrachtet ist ein hoher Selbstbehalt also doppelt teuer: Du senkst den absetzbaren Beitrag und trägst die Krankheitskosten ohne jede steuerliche Entlastung. Das gehört in jede Rechnung, ob sich ein Selbstbehalt-Tarif für dich lohnt.
Fazit: Drei Dinge richtig machen
Die Steuerseite deiner PKV ist unspektakulär, wenn du drei Regeln einhältst:
- Anlage Vorsorgeaufwand statt EÜR: Beiträge sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben.
- Bescheinigung prüfen statt schätzen: Der Versicherer liefert die Basis-/Komfort-Aufteilung frei Haus; die übermittelten Werte einmal gegenlesen.
- Rückerstattungen mitdenken: Sie kürzen den Abzug und gehören in jede Lohnt-sich-das-Einreichen-Rechnung.
Wer dann noch in guten Jahren über eine Vorauszahlung nachdenkt, holt aus dem zweitgrößten Fixkostenblock der Selbstständigkeit heraus, was legal herauszuholen ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Wie sich die Regelungen in deinem konkreten Fall auswirken, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.