PKV Kinder in der PKV: Kosten, Mitversicherung und Alternativen
Das Wichtigste in Kürze
- In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung - jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
- Ob dein Kind in die beitragsfreie GKV-Familienversicherung kann, hängt davon ab, ob der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
- Für Beamtenkinder ist die PKV fast immer günstiger: Bei 80 % Beihilfe kostet die private Absicherung nur 30-70 Euro monatlich.
Wenn du privat versichert bist und Nachwuchs planst oder bereits hast, stellt sich eine wichtige Frage: PKV oder GKV fürs Kind? Die Antwort hängt von deiner Familienkonstellation, deinem Einkommen und deinem Beruf ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der PKV nicht automatisch mitversichert - du zahlst für jedes Kind einen eigenen Beitrag.
Inhalt
- Wann werden Kinder privat, wann gesetzlich versichert?
- Die Regel zum besserverdienenden Elternteil
- Was kostet die PKV für Kinder?
- Unterschied zur beitragsfreien Familienversicherung
- Beamtenkinder: 80 % Beihilfe und was das bedeutet
- Auswirkungen auf den Beihilfesatz der Eltern
- Wann lohnt sich PKV, wann GKV fürs Kind?
- Familienplanung und PKV
- Kindernachversicherung: Die 2-Monats-Frist
1. Wann werden Kinder privat, wann gesetzlich versichert?
Die Versicherung deines Kindes hängt von der Konstellation der Eltern ab:
| Konstellation | Versicherung des Kindes |
|---|---|
| Beide Eltern privat versichert | Kind muss privat versichert werden |
| Beide Eltern gesetzlich versichert | Kind automatisch in der Familienversicherung (kostenlos) |
| Ein Elternteil privat, einer gesetzlich | Kommt drauf an (siehe nächster Abschnitt) |
| Unverheiratete Eltern | Kind folgt dem Versicherungsstatus der Mutter |
Wichtig: Nur bei verheirateten Paaren mit gemischter Versicherung wird geprüft, wer mehr verdient. Bei unverheirateten Paaren ist allein der Status der Mutter entscheidend.
2. Die Regel zum besserverdienenden Elternteil
Die oft zitierte Aussage "Das Kind muss zum Besserverdienenden" ist eine Vereinfachung. Es geht nicht darum, wo das Kind versichert sein muss, sondern ob die kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich ist.
Die Regel lautet:
Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn: 1. Der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und 2. das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt
Die JAEG beträgt 2026: 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich).
Beispiele:
| Situation | Familienversicherung möglich? |
|---|---|
| PKV-Elternteil verdient 85.000 Euro, GKV-Elternteil 45.000 Euro | Nein - Kind muss eigenen Beitrag zahlen (PKV oder GKV) |
| PKV-Elternteil verdient 65.000 Euro, GKV-Elternteil 45.000 Euro | Ja - PKV-Elternteil liegt unter JAEG |
| PKV-Elternteil verdient 85.000 Euro, GKV-Elternteil 90.000 Euro | Ja - GKV-Elternteil verdient mehr |
Praxistipp: Ist die Familienversicherung nicht möglich, hast du die Wahl: Du kannst dein Kind freiwillig in der GKV oder in der PKV versichern. Vergleiche beide Optionen - die PKV ist oft günstiger als die freiwillige GKV.
3. Was kostet die PKV für Kinder?
Die Kosten hängen vom gewählten Tarif, dem Leistungsumfang und eventuellen Selbstbehalten ab:
| Variante | Monatlicher Beitrag |
|---|---|
| PKV mit Selbstbehalt | 100-150 Euro |
| PKV ohne Selbstbehalt | 160-220 Euro |
| PKV für Beamtenkinder (80 % Beihilfe) | 30-70 Euro |
| PKV in Hessen (niedrigere Beihilfe) | 60-100 Euro |
| Freiwillige GKV | 220-275 Euro |
Warum sind Kindertarife günstiger als Erwachsenentarife?
Kinder bilden in der PKV keine Alterungsrückstellungen. Das macht die Beiträge deutlich niedriger. Außerdem verursachen gesunde Kinder statistisch weniger Kosten als Erwachsene.
Arbeitgeberzuschuss nicht vergessen: Als Arbeitnehmer erhältst du vom Arbeitgeber auch einen Zuschuss für die PKV deiner Kinder. Der maximale Zuschuss für die Krankenversicherung beträgt 2026 insgesamt 508,59 Euro - aufgeteilt auf deine eigene Versicherung und die deiner Kinder.
4. Unterschied zur beitragsfreien Familienversicherung
Der größte Unterschied zur GKV: In der PKV gibt es keine kostenlose Mitversicherung. Für jedes Familienmitglied - ob Kind oder Ehepartner - musst du einen separaten Vertrag abschließen und Beiträge zahlen.
GKV-Familienversicherung im Überblick:
- Kostenlos für Kinder bis 18 Jahre (immer)
- Bis 23 Jahre ohne eigene Beschäftigung
- Bis 25 Jahre bei Schul-/Berufsausbildung oder Studium
- Einkommensgrenze 2026: 565 Euro monatlich (Minijob: 603 Euro)
Vorteil der GKV: Kinderkrankengeld
Ein oft übersehener Punkt: In der PKV gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn dein Kind krank ist und du zu Hause bleiben musst, bekommst du keine Lohnersatzleistung.
In der GKV erhältst du hingegen: - 10 Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil pro Jahr - 20 Tage für Alleinerziehende - Bei mehreren Kindern: maximal 25 Tage bzw. 50 Tage
Wichtig: Auch wenn du selbst gesetzlich versichert bist - ist dein Kind privat versichert, hast du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Einige PKV-Anbieter wie Hallesche, Signal Iduna oder ARAG bieten Alternativen an. Frag gezielt danach.
5. Beamtenkinder: 80 % Beihilfe und was das bedeutet
Als Beamter oder Beamtin erhältst du Beihilfe vom Dienstherrn. Für deine Kinder liegt der Beihilfesatz bei den meisten Dienstherren (Bund und Mehrheit der Länder) bei 80 Prozent.
Das bedeutet: Der Dienstherr übernimmt 80 % der Krankheitskosten. Du brauchst nur eine Restkostenversicherung für die verbleibenden 20 %.
Rechenbeispiel:
Eine Arztrechnung über 500 Euro wird wie folgt erstattet: - Beihilfe (80 %): 400 Euro - PKV (20 %): 100 Euro - Dein Eigenanteil: 0 Euro
Deshalb sind PKV-Beiträge für Beamtenkinder so niedrig: Die PKV muss nur 20 % der Kosten absichern. Das macht Tarife zwischen 30 und 70 Euro monatlich möglich.
Praxistipp: Wenn du frisch verbeamtet bist und Kinder hast, solltest du ihre Versicherung zeitnah klären. Mit 80 % Beihilfe ist die PKV für Beamtenkinder fast immer die beste Wahl.
Sonderfall Hessen: In Hessen gelten abweichende Beihilfesätze. Der Satz für Kinder liegt hier niedriger (je nach Konstellation 55-70 %), was die PKV-Beiträge entsprechend erhöht.
6. Auswirkungen auf den Beihilfesatz der Eltern
Kinder wirken sich nicht nur auf ihre eigene Absicherung aus, sondern auch auf den Beihilfesatz des beihilfeberechtigten Elternteils:
| Situation | Beihilfesatz des Beamten |
|---|---|
| Ohne Kinder oder mit einem Kind | 50 % |
| Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % |
Ab dem zweiten Kind sparst du also auch bei deiner eigenen Versicherung: Mit 70 % statt 50 % Beihilfe sinkt dein PKV-Beitrag deutlich.
Wichtig: Der erhöhte Satz von 70 % gilt, solange mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Wenn Kinder älter werden und aus der Berechtigung fallen, bleibt der Satz trotzdem erhalten (Bestandsschutz für Kinder, die nach dem 31.12.2012 berücksichtigungsfähig waren).
Beide Eltern Beamte? Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, erhält nur einer den erhöhten Satz von 70 %. Ihr könnt selbst entscheiden, wer.
7. Wann lohnt sich PKV, wann GKV fürs Kind?
Die Entscheidung hängt von deiner Situation ab:
PKV lohnt sich für Kinder, wenn:
- Du Beamter bist: Mit 80 % Beihilfe ist die PKV fast immer günstiger und bietet bessere Leistungen
- Die Familienversicherung nicht möglich ist: PKV-Beiträge liegen oft unter denen der freiwilligen GKV
- Dir bessere Leistungen wichtig sind: Kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung
GKV lohnt sich für Kinder, wenn:
- Die kostenlose Familienversicherung möglich ist: Dann ist die GKV klar günstiger
- Du mehrere Kinder planst: Jedes PKV-Kind kostet extra, Familienversicherung bleibt kostenlos
- Kinderkrankengeld wichtig ist: In der PKV gibt es keinen automatischen Anspruch
Kostenvergleich bei gemischter Versicherung
Ist die Familienversicherung nicht möglich, sieht der Vergleich so aus:
| Option | Monatliche Kosten |
|---|---|
| Freiwillige GKV | 220-275 Euro |
| PKV (guter Tarif) | 150-180 Euro |
| Ersparnis PKV | 40-125 Euro |
Praxistipp: Bei freiwilliger Versicherungspflicht lohnt sich oft die PKV - du bekommst mehr Leistung für weniger Geld. Aber: Prüfe, ob das Kinderkrankengeld für dich relevant ist.
8. Familienplanung und PKV
Wenn du bereits privat versichert bist und Nachwuchs planst, solltest du einige Punkte beachten:
Vor der Schwangerschaft:
- Prüfe die Leistungen deines Tarifs für Schwangerschaft und Geburt
- Manche Tarife bieten zusätzliche Leistungen wie Hebammenrufbereitschaft
- Ein Tarifwechsel während der Schwangerschaft ist oft nicht mehr möglich
Nach der Geburt:
- Nutze die 2-Monats-Frist für die Kindernachversicherung (siehe nächster Abschnitt)
- Vergleiche Kindertarife verschiedener Versicherer - du bist nicht an deinen eigenen Versicherer gebunden
- Prüfe Familienrabatte: Manche Versicherer bieten Vergünstigungen ab dem zweiten Kind
Mutterschaftsgeld in der PKV:
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung - allerdings nur maximal 210 Euro für den gesamten Mutterschutz. Die Differenz zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
9. Kindernachversicherung: Die 2-Monats-Frist
Die Kindernachversicherung ist eines der wichtigsten Themen für werdende Eltern in der PKV. Sie ermöglicht es, dein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung zu versichern.
Die Voraussetzungen:
- Frist einhalten: Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen
- Vorversicherungszeit: Ein Elternteil muss am Tag der Geburt mindestens 3 Monate beim PKV-Versicherer versichert sein
- Leistungsumfang: Der Tarif des Kindes darf nicht höherwertiger sein als der des versicherten Elternteils
Die Vorteile bei fristgerechter Anmeldung:
- Keine Gesundheitsprüfung: Auch bei schweren angeborenen Erkrankungen oder Behinderungen
- Keine Risikozuschläge: Der normale Tarifbeitrag gilt
- Keine Leistungsausschlüsse: Alle Erkrankungen sind vom ersten Tag an versichert
- Rückwirkender Schutz: Der Versicherungsschutz gilt ab Geburt
Wichtig: Die 2-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, muss dein Kind eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen. Jede in den ersten Lebensmonaten aufgetretene Erkrankung - auch Allergien oder Neurodermitis - kann dann zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen.
Was tun bei Fristversäumnis?
Einige Versicherer bieten kulanzweise verlängerte Fristen von bis zu 6 Monaten an. Das ist aber freiwillig - im Streitfall zählt nur die gesetzliche 2-Monats-Frist.
Checkliste Kindernachversicherung
- [ ] Geburtsurkunde besorgen
- [ ] Antrag beim PKV-Versicherer stellen (innerhalb von 2 Monaten!)
- [ ] Gewünschten Tarif für das Kind auswählen
- [ ] Bestätigung der Versicherung abwarten
- [ ] Versicherungskarte für das Kind beantragen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Beihilferegelungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern - prüfe die für dich geltenden Vorschriften.