pkv elternzeit arbeitgeberzuschuss beamte elterngeld beitrag familie
Inhaltsverzeichnis

Elternzeit und PKV: Wer zahlt den Beitrag, wenn der Arbeitgeberzuschuss wegfällt?

Das Elterngeld ist beantragt, die Babyausstattung gekauft, das Familienbudget für das erste Jahr sorgfältig durchgerechnet. Und dann fällt ein paar Wochen später beim Blick auf den Kontoauszug auf, dass die private Krankenversicherung plötzlich doppelt so teuer wirkt wie vorher. Kein Rechenfehler: In der Elternzeit ändert sich an deinem PKV-Vertrag nichts, aber an der Frage, wer ihn bezahlt, ändert sich alles. Und je nachdem, ob du angestellt oder verbeamtet bist, fällt die Antwort komplett unterschiedlich aus.

Angestellte: Voller Beitrag, null Zuschuss

Die unbequeme Wahrheit zuerst. Als privatversicherte Angestellte bekommst du normalerweise den Arbeitgeberzuschuss: Dein Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte deines Beitrags, gedeckelt auf den gesetzlichen Höchstbetrag. Dieser Zuschuss ist rechtlich ein Zuschlag zum Arbeitsentgelt. In der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis, es fließt kein Gehalt, und damit entfällt auch der Zuschuss. Komplett, vom ersten Monat an, für die gesamte Dauer von bis zu 3 Jahren.

Dein Versicherungsvertrag läuft währenddessen unverändert weiter, inklusive aller Pflichten. Aus einem Eigenanteil von, sagen wir, 320 € werden über Nacht 680 €, und das in einer Lebensphase, in der das Haushaltseinkommen ohnehin auf Elterngeld-Niveau schrumpft. Das Elterngeld selbst hilft dabei wenig: Anders als bei freiwillig gesetzlich Versicherten, die in der Elternzeit teils beitragsfrei familienversichert sind, gibt es für PKV-Versicherte keinen staatlichen Beitragszuschuss.

Diese Lücke gehört deshalb in jede Familienplanung hinein, und zwar vor der Geburt: 12 Monate Elternzeit bedeuten beim Beispielbeitrag rund 4.300 € zusätzliche Belastung gegenüber dem gewohnten Eigenanteil. Wer das weiß, kann es ansparen. Wer es im dritten Elternzeitmonat entdeckt, hat ein Problem.

Rechne deine eigene Zahl am besten jetzt aus, falls Nachwuchs absehbar ist: Nimm deinen Bruttobeitrag vom letzten Beitragsbescheid, zieh ab, was du bisher selbst getragen hast, und multipliziere die Differenz mit deinen geplanten Elternzeitmonaten. Diese Summe gehört auf dein Sparkonto, bevor das Kind kommt; du wirst in der Elternzeit genug andere Themen haben.

Welche Stellschrauben Angestellte haben

Kündigen ist die schlechteste Idee: Der Verlust von Gesundheitsprüfungs-Status und Altersrückstellungen kostet langfristig weit mehr, als die Elternzeit-Monate einsparen. Sinnvoller sind drei abgestufte Optionen:

Beitragsreduzierung im Bestand: Manche Versicherer bieten für die Elternzeit vergünstigte Konditionen oder den vorübergehenden Wechsel in einen beitragsgünstigeren Tarif nach § 204 VVG an. Frag aktiv und schriftlich nach; von allein bietet das kaum eine Gesellschaft an, und mit einer schriftlichen Antwort kannst du später belegen, welche Konditionen dir zugesagt wurden.

Selbstbehalt anpassen: Ein vorübergehend höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Rechne aber nach, ob das zur Lebensphase passt: Mit Neugeborenem steigen die Arztkontakte der Familie, auch wenn das Kind selbst einen eigenen Vertrag hat.

Anwartschaft als letzter Ausweg: Wer während der Elternzeit etwa über den Ehepartner anderweitig abgesichert ist, kann den Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln: Der Versicherungsschutz ruht, die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung bleibt gesichert. Das ist ein Spezialfall mit Beratungsbedarf, keine Standardlösung.

Ein Detail noch für Paare: Arbeitet ein Elternteil in Teilzeit während der Elternzeit weiter, lebt der Arbeitgeberzuschuss anteilig wieder auf, sobald wieder Gehalt fließt. Die Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Partnern hat also auch eine PKV-Komponente.

Beamte: Die Beihilfe bleibt und wird oft sogar besser

Bei verbeamteten Eltern dreht sich das Bild komplett. Der Beihilfeanspruch besteht in der Elternzeit unverändert fort: Der Dienstherr beteiligt sich weiter an den Krankheitskosten der ganzen Familie, als wäre nichts gewesen. Zu zahlen bleibt nur der private Restkostentarif.

Und der wird mit dem Nachwuchs häufig günstiger statt teurer: Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der eigene Bemessungssatz von 50 auf 70 %. Der Resttarif muss dann nur noch 30 statt 50 % abdecken, und der Beitrag sinkt um grob 40 %. Eine Beamtin, die vor der Geburt 280 € für ihren 50-%-Tarif gezahlt hat, landet danach bei etwa 170 €, während ihre angestellte Nachbarin im selben Monat von 320 auf 680 € springt.

Für Bundesbeamte legt der Dienstherr noch nach: Liegen die Bezüge unter der Versicherungspflichtgrenze, gibt es während der Elternzeit einen Zuschuss von 31 € monatlich zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Und bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 werden die Beiträge für die Dauer des Elterngeldbezugs auf Antrag sogar vollständig erstattet. Die Bundesländer haben eigene, teils ähnliche Regelungen mit unterschiedlichen Besoldungsgrenzen und Zuschusshöhen: Ein Blick in die jeweilige Elternzeitverordnung oder eine kurze Anfrage bei der Bezügestelle klärt das in wenigen Minuten und kann sich über die Monate auf mehrere hundert Euro summieren.

Das Baby nicht vergessen: die Checkliste fürs Timing

Unabhängig vom eigenen Status braucht das Kind einen eigenen Vertrag, und dafür tickt eine harte Frist: Innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt muss die Kindernachversicherung beantragt sein, damit der Schutz ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend gilt. Der Kinderbeitrag (beim Beamtenkind dank 80 % Beihilfe klein, beim Angestelltenkind ab etwa 150 € monatlich) gehört ebenfalls ins Elternzeit-Budget.

Daraus ergibt sich eine kompakte Zeitleiste:

  1. Vor der Geburt: Eigenanteil in der Elternzeit ausrechnen (Angestellte: voller Beitrag), Rücklage bilden, beim Versicherer nach Elternzeit-Konditionen fragen
  2. Direkt nach der Geburt: Kind nachversichern (2-Monats-Frist), Beamte: Beihilfestelle und Bezügestelle informieren
  3. Während der Elternzeit: Bei Teilzeit-Wiedereinstieg den anteiligen Arbeitgeberzuschuss geltend machen
  4. Zum Ende der Elternzeit: Tarif- oder Selbstbehalt-Änderungen aus der Sparphase zurückdrehen, falls gewünscht

Fazit: Zwei Welten, ein Planungsthema

Die Elternzeit ist für die PKV kein Vertragsthema, sondern ein Budgetthema, und die Größe des Effekts hängt am Status: Angestellte verlieren den halben Beitrag als Zuschuss und sollten die Differenz vorab ansparen oder über Tarif-Stellschrauben dämpfen. Beamte behalten ihre Beihilfe, zahlen mit mehr Kindern oft sogar weniger und lassen sich Zuschüsse und Erstattungen nicht entgehen. Gemeinsam ist beiden nur eines: Die wichtigsten Weichen werden vor der Geburt gestellt, nicht währenddessen.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zuschuss- und Erstattungsregelungen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber, Dienstherr und Bundesland; maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Besoldungsrecht und deine Versicherungsbedingungen.