Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 96

Schreibgebühr je Kopie

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 0,17 €
Regelsatz 2,30 0,40 €
Höchstsatz 3,50 0,61 €

Punktzahl 3,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

0,40 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig

Zeitrahmen:

mindestens 20 Minuten; Dauer mindestens 20 Minuten