Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 860

Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 53,62 €
Regelsatz 2,30 123,34 €
Höchstsatz 3,50 187,69 €

Punktzahl 920,00 · Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

123,34 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):