Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 857

Anwendung orientierender Testuntersuchungen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 6,76 €
Regelsatz 2,30 15,55 €
Höchstsatz 3,50 23,66 €

Punktzahl 116,00 · Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

15,55 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):