Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 826

Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 5,77 €
Regelsatz 2,30 13,27 €
Höchstsatz 3,50 20,20 €

Punktzahl 99,00 · Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

13,27 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):