Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 623

Temperaturmessung mittels Flüssig-Kristall-Thermographie

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 8,16 €
Regelsatz 2,30 18,77 €
Höchstsatz 3,50 28,56 €

Punktzahl 140,00 · Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

18,77 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):