Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 501

Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 5,01 €
Regelsatz 1,80 9,02 €
Höchstsatz 2,50 12,53 €

Punktzahl 86,00 · Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) · Technische Leistungen (1,0-2,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

9,02 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig