Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 4585

Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z.B. teil- oder vollmechanisiert

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 20,40 €
Regelsatz 1,15 23,46 €
Höchstsatz 1,30 26,52 €

Punktzahl 350,00 · Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) · Laborleistungen (1,0-1,3) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

23,46 €
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