Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 4584

Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 14,57 €
Regelsatz 1,15 16,76 €
Höchstsatz 1,30 18,94 €

Punktzahl 250,00 · Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) · Laborleistungen (1,0-1,3) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

16,76 €
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