Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 355
Herzkatheter-Einbringung(en) und Kontrastmitteleinbringung zur Darstellung des Herzens, je Sitzung
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 34,97 € |
| Regelsatz | 2,30 | 80,44 € |
| Höchstsatz | 3,50 | 122,40 € |
Punktzahl 600,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996
Betrag berechnen
80,44 €
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Abrechnungsregeln
Abrechnungshinweise:
Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig. Wird die Leistung nach Nummer 355 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 355 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig