Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 306

Punktion der Lunge oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 29,14 €
Regelsatz 2,30 67,03 €
Höchstsatz 3,50 102,00 €

Punktzahl 500,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

67,03 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):