Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 273

Infusion intravenös bei einem Kind bis 4 Jahre

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 10,49 €
Regelsatz 2,30 24,13 €
Höchstsatz 3,50 36,72 €

Punktzahl 180,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

24,13 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und 273 sind im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig