Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 237

Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 21,57 €
Regelsatz 2,30 49,60 €
Höchstsatz 3,50 75,48 €

Punktzahl 370,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

49,60 €
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