Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 2333

Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 40,80 €
Regelsatz 2,30 93,84 €
Höchstsatz 3,50 142,80 €

Punktzahl 700,00 · Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

93,84 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):