Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 1586

Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 17,25 €
Regelsatz 2,30 39,68 €
Höchstsatz 3,50 60,39 €

Punktzahl 296,00 · Abschnitt J (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

39,68 €
Lädt…

Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):